Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin Siegerland


 Weiterbildungsverbund zum Arzt / Ärztin für Allgemeinmedizin (Arzt / Ärztin für Innere und Allgemeinmedizin) in der Region Siegerland.
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Die Krankenhäuser:


Diakonie Klinikum Siegen


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St. Marienkrankenhaus Siegen


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vertreten durch die Geschäftsführer der Kliniken und der


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vertreten durch Dr. Michael Klock, 1. Vorsitzender


bilden einen Weiterbildungsverbund zur Ausbildung zum Facharzt / -ärztin für Allgemeinmedizin / Facharzt/ärztin für Innere und Allgemeinmedizin und schließen darüber den folgenden Vertrag:

 § 1 - Ziel des Weiterbildungsverbundes

Ziel des Weiterbildungsverbundes ist eine strukturierte Weiterbildung zum Facharzt / -ärztin für Allgemeinmedizin /
Facharzt / -ärztin für Innere und Allgemeinmedizin, die Sicherstellung der ambulanten Versorgung in der Region
Siegen sowie die Intensivierung der inter sektionellen Zusammenarbeit.
Grundlage des Vertrages ist die Weiterbildungsordnung der ÄKWL zum Facharzt für Allgemeinmedizin / Facharzt
für Innere und Allgemeinmedizin in der jeweils geltenden Fassung.
Die Vertragsparteien werden Initiativbewerber auf die Verbundweiterbildung hinweisen.
Die Kosten der Stellenausschreibung werden anteilig, entsprechend der Beschäftigungszeit gem. gültiger
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, zu drei Fünfteln durch das Krankenhaus und zu zwei
Fünfteln Ärzteverein Siegerland e. V. übernommen.
Gemäß der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen – Lippe finden 36 Monate in
klinischer Tätigkeit gefolgt von 24 Monaten ambulanter Tätigkeit in einer Praxis für Allgemeinmedizin statt.

 § 2 Aufgaben des Krankenhauses

  1. Das Krankenhaus stellt drei Weiterbildungsarbeitsplätze (in Voll- und Teilzeit) zur Ausbildung zum / zur Facharzt / Fachärztin für Allgemeinmedizin (Innere und Allgemeinmedizin) zur Verfügung und schreibt offen Stellen entsprechend aus.
  2. Das Krankenhaus erstellt einen verbindlichen Plan, der die nötige Rotation gemäß der Weiterbildungsordnung sicherstellt und strukturiert diese Weiterbildung auf Abteilungsebene.
  3. Es ermöglicht innerhalb der klinischen Weiterbildungszeit eine sechsmonatige Tätigkeit in der chirurgischen Ambulanz.
  4. Die  Ärztinnen / Ärzte in Weiterbildung nehmen an zusätzlichen Weiterbildungsmaßnahmen mindestens vier Stunden pro Monat teil. Der Weiterbindungsverbund verpflichtet sich ein entsprechendes Weiterbildungsangebot zu erstellen.
 § 3 Vergütung im Krankenhaus

Die Honorierung der Ärztinnen / Ärzte in Weiterbildung während der klinischen Weiterbildung entspricht dem jeweils
 gültigen  Tarif und der Honorierung außerhalb des Weiterbildungsverbundes.
 Das Krankenhaus beantragt die jeweilige Förderung für die Weiterbildung für Allgemeinmedizin bei der KVWL.

 § 4 Aufgaben des Ärztevereins Siegerland e.V.

  1. Der Ärzteverein Siegerland e. V. garantiert die in der Weiterbildungsordnung vorgesehene Weiterbildung im ambulanten Bereich.
  2. Die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung können sich, im Rahmen der verfügbaren Weiterbildungsplätze in den Praxen, frei für eine Praxis entscheiden. Es ist möglich, die ambulante Weiterbildungszeit  - nach Absprache - in mehreren Praxen abzuleisten, wobei mindestens 6 Monate in einer Praxis abzuleisten sind.
  3. Der Ärzteverein Siegerland e. V. erstellt eine Struktur für die Weiterbildung und bietet den Weiterbildungspraxen eine entsprechende Fortbildung an, die 3 – 4 mal pro Jahr durchgeführt werden müssen.
  4. Die Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung wird während der gesamten Weiterbildungszeit ein persönlicher Ansprechpartner (Mentor) begleiten und ihnen  beratend  zur Seite stehen.
  5. Die Weiterbildungspraxen im Weiterbildungsverbund ermöglichen den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung die Teilnahme an zusätzlichen Weiterbildungsmaßnahmen des Weiterbildungsverbundes für mindestens vier Stunden pro Monat (anteilig bei Teilzeittätigkeit).

§ 5 Vergütung während der Praxiszeit




  1. Die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung erhalten während der ambulanten Tätigkeit in der Praxis ein Gehalt von
    4000,-- Euro (brutto).
    Das Gehalt setzt sich zusammen aus dem Förderungsbetrag von derzeit  3500,-- Euro  +    500,-- Euro aus dem
    finanziellen Pool des Weiterbildungsverbundes.
  2. Das jeweilige Krankenhaus verpflichtet sich von der finanziellen Förderung während der klinischen Weiterbildung einen Anteil (500 Euro / Monat) zurück zulegen und während der Weiterbildung in der Praxis als Aufstockung zur Praxisvergütung entsprechend monatlich auszuzahlen.
  3. Die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung verpflichten sich, als Gegenleistung pro Monat drei Nachtdienste (Wochentag) oder entsprechend 1 Wochenenddienst plus 1 Nachtdienst (Wochentag) in der jeweiligen Klinik zu übernehmen. Der Praxisinhaber gewährt dafür den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung einen entsprechenden Freizeitausgleich am Folgetag des Dienstes.
 § 6 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag beginnt am 01. Juni 2010 - die Laufzeit beträgt zunächst 5 Jahre.  

Falls der Vertrag von einer der unterzeichnenden Parteien nicht gekündigt wird, besteht er weiter.
Eine Kündigung ist mit 6 Monaten zum Jahresende - frühestens zum 31.12.2014 - möglich. Begonnene Weiterbildungen
werden  in jedem Fall vertragsgemäß abgeschlossen.
Eine Aufhebung des Vertrages ist bei Zustimmung aller Beteiligten unter Einschluß der jeweiligen Ärztin / des Arzte in
Weiterbildung im Weiterbildungsverbund jederzeit möglich.  

 § 7 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und dann Bestandteil des
Vertrages.
Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.  

 § 8 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder
weist dieser Vertrag Lücken auf, so wird hierdurch die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bestimmung
rückwirkend eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst
nahe kommt.
Im Falle einer Lücke werden sie eine Bestimmung vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses
Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Angelegenheit bedacht worden wäre. 
Eine Genehmigung dieses Vertrages durch die Ärztekammer ist erforderlich. 

Siegen, den 08. Juni 2010

gez. Unterschriften

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Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!          

Ziele & Konzeption

Ziel des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin Siegerland ist es, dem allgemeinmedizinischen Nachwuchs eine
systematische, kontinuierliche und qualitativ hochwertige Weiterbildung in unserer Region zu bieten und damit die
hausärztliche Versorgung - insbesondere in unserem ländlich geprägten Umfeld - für die Zukunft zu sichern.
Dies geschieht durch diesen Verbund, bestehend aus dem Ärzteverein Siegerland e.V. und stationären Einrichtungen
der Siegener Krankenhäuser sowie einer Anbindung an universitäre Strukturen über die akademischen Lehrkrankenhäuser.

Neben der Etablierung und Koordinierung der Weiterbildungsstrukturen bieten wir ein umfangreiches strukturiertes
Schulungsangebot und begleiten Sie in ihrer allgemeinmedizinischen Weiterbildung.

Mit dem Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin Siegerland soll - neben verbesserten Rahmenbedingungen ein gutes
kollegiales miteinander und damit insgesamt eine Steigerung der Attraktivität der Weiterbildung Allgemeinmedizin in
unserer Region erreicht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Klock, 1. Vorsitzender Ärzteverein Siegerland e.V.


Unser Angebot an Sie 
Nach individueller Beratung vermitteln wir Ihnen sowohl als Berufsanfänger/in als auch Arzt / Ärztin in
fortgeschrittener Weiterbildung ein strukturiertes Angebot für  alle erforderlichen Weiterbildungsabschnitte.
Über Mentoren begleiten wir Sie und bieten Ihnen ein kostenfreies Weiterbildungsprogramm mit medizinisch-
fachlichen Inhalten sowie Themen zur Praxisführung.

Hilfestellung bei   -  Wohnraumbeschaffung   -  Arbeitsplatzsuche für den/die Partner/in     -  Kinderbetreuung

Interessante Links für die Region:
www.siegen-wittgenstein.de
www.siegen.de/standard/page.sys/
Familienbüro der Stadt Siegen

Auch nach erfolgreicher Weiterbildung helfen wir Ihnen bei einer evtl. Niederlassung und Praxisfindung über unsere Praxisbörse

Ihr Ansprechpartner
Dr. Ch. Grabe
Leiter des Gesundheitsamtes Siegen
Kohlbettstraße 15 - 57072 Siegen
Tel.: 0271 – 3 33 28 00

Unser Angebot an Sie ...
               ... als Arzt / Ärztin in Weiterbildung

„ … es gibt ein Leben nach der Sprechstunde – bzw. dem Klinikdienst“

Die Region Siegen-Wittgenstein ist der waldreichste Kreis Deutschlands und zugleich eine der wirtschaftsstärksten Mittelstandsregionen unseres
Landes mit niedriger Arbeitslosenquote.

Eine vielfältige Bildungslandschaft, attraktive kulturelle Angebote, wie sie sonst nur in Ballungsräumen zu finden sind, sind nur einige Gründe für die hohe Lebensqualität, die die Menschen in unserer Region schätzen und genießen.

Pluspunkte und Standortvorzüge für Siegen-Wittgenstein

Direkter Anschluss an das europäische Autobahnnetz
Regionalflughafen Siegerland (20 Min. Fahrzeit) und
drei Großflughäfen in der Nähe: Frankfurt, Köln-Bonn
und Düsseldorf (jew. ca. 60 Min Fahrzeit)
Tägliche direkte Eurocity-Verbindung Siegen-Frankfurt
München-Salzburg-Klagenfurt
Direkte Bahnverbindung nach Frankfurt, Köln und in das Ruhrgebiet

Wissenschaft und Wirtschaft Hand in Hand:

Anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsarbeit an der Universität Siegen.
Praxisnah ausgebildete Hochschulabsolventen
durch direkte Verbindungen Universität-Wirtschaft.
Kurze Wege zu guten Praktikumsplätzen in der regionalen Wirtschaft.

Breit gefächertes Sport- und Freizeitangebot:

Breites Angebot in über 53 verschiedenen Sportarten: Vom Segeln und Segelfliegen über Wasser- und Wintersport bis zu Golf (18-Loch-Golfplätze) und Tennis.

Ihre Ansprechpartner: 

Ärzteverein Siegerland e. V
Sekretär:
G. Zimmermann
Denkmalsweg 35
57080 Siegen
Telefon: 0271 - 35 14 41       Telefax: 0271 – 38 16 42
aerzte-siegen@online.de

 Dr. Michael Klock
Facharzt für Allgemeinmedizin
Sohlbacher Str. 32
57078 Siegen
Telefon:  0271 – 8 33 94
info@dr-klock.de
michael.klock@ruhr-uni-bochum.de

 Diakonie-Klinikum Siegen
Geschäftsführer
Herr Hubert Becher
Wichernstraße 40
57074 Siegen
hubert.becher@diakonie-suedwestfalen.de

Kreisklinikum Siegen
Geschäftsführer
Herr Bertram Müller
Weidenauer Str. 76
57076 Siegen
b.mueller@kreisklinikum-siegen.de

 St. Marien-Krankenhaus Siegen
Geschäftsführer
Herr H Winkelmann
Kampenstraße 51
57072 Siegen h.winkelmann@marienkrankenhaus.com

            

Informieren Sie sich ….

                                     …. auf der Internetseite

Ärzteverein Siegerland e. V.    www.aerzte-siegerland.de


Praxis für Haus und Familienmedizin
Dr. Michael Klock  Akademische Lehrpraxis der Ruhr-Universität Bochum  www.dr-klock.de

Diakonie-Klinikum Siegen  Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Bonn www.diakonie-klinikum.com/

Kreisklinikum Siegen Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Marburg www.kreisklinikum-siegen.de

St. Marien-Krankenhaus Siegen Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Marburg www.marienkrankenhaus.com


hier noch weitere Informationen des Kreises Siegen: (bitte anklicken) Hausaerzte Siegerland.pdf

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